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  privates und öffentliches Baurecht
   
   
  Baurecht (Titel sollte neu heissen: privates und öffentliches Baurecht In Fragen des Immobilienrechts beraten wir Sie im Bereich von Grundstückkauf- und Werkverträgen und unterstützen Sie bei der Gründung, Organisation und Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften.
   
  Die Rechtsberatung umfasst die juristische Begleitung von Bauprojekten in allen Projektphasen, von der Entwicklung bis zur Realisierung von Immobilien- und Infrastrukturbauten.
   
  RECHTSANWALT FRANK unterstützt ihre Klienten bei der Klärung der rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, bei der juristischen Begleitung in Planungs-, Enteignungs- und Umweltschutzverfahren, bei der Mitwirkung in Vergabeverfahren und bei der Projektentwicklung und Strukturierung der optimalen Organisationsform (ARGE, GU- oder TU-Verträge, PPP) und im Umgang mit Mängeln, Terminproblemen und Mehrkosten (Claim-Management).
   
  Auf der anderen Seite beraten wir Sie auch gerne, wenn Sie gegen ein geplantes Bauprojekt eine Einsprache erheben und die Realisierung eines Baus verhindern oder umgestalten möchten.
   
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